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Aus transcribe europeana 1914-1918
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Zu allen bezueglichen eingaben ist nachstehendes aktenzeichen mit ziffer anzugeben, ziffer des unz.-berz. F 830, 124/12. Zustellung des strafbefehls, strafbefehl (abschrift). An Wilbrand August, stud. Med. Corneliusstrasse 2/11 b.stiegele. Sie haben in der nacht zum 13 februar 1912 in der Dachauerstrasse dadurch groben unfug veruebt, dass sie mit ihren stok an mehreren rollaeden herunterstreiften, mit demselben auf verschiedenen blechschilder klopften, und ihn gegen 2 autodroschken schleudern und dadurch sich gegen die vorschriften des 86/24RStGB verfehlt Als beweismittel ist bezeichnet die anzeige. Auf schriftlichen antrag des amtsanwalts wird gegen sie auf grund der angefuehrten strafvorschriften der SS447ff der reichs-strafprozessordnung unter gleichzeitiger beurteilung in die rosten kosten eine geldstrafe von fuenfzig Mark festgesesst welche fuer den fall der uneinbringlichkeit in eine haftstrafe von zehn tage umgewandelt word. Dieser betrag ist nebst den unten verzeichneten kosten an diegerichtsschreiberei (MariahilfplzNr 17aEingang2) binnen laengstens einer woche unte bezeignung des gegenwaertigen strafbefehls zu bezahlen. Zugleich wird ihnen eroeffnet, dass dieser strafbefehl die wirkung eines rechtstraefigen urteils erlangs und nach ablauf der vorgesteckten zahlungskrist in vollzug gesesst werden wird, wenn nicht binnen einer woche nach der zustellung bei dem agl. ambtsgerichte dahier schriftlich oder zu protokoll dese gerichtsschreibers einspruch erhoben wird mit welchem die angabe der zur verteidigung dienenden beweismittel verbunden weden kann. Die zahlung an die diesgerichtliche gerichsschreiberei kann auch mettelst bostanweisung geschehen, in diesem falle ist jedoch auf dem koupon der name des absenders, die hier oben rechts stehende nummer des anzeigeverzeichnisses, sowie die benennung des ambtsgerichts muenchen abt. fuer strafsachen zu vermerken. Gerichtsschreiberei zimmer nr. 62/0. Kostenberechnung. 1: gebuhr 4 mark ausl. bauchsass 40 Pfenning. Strafe 50 Mark. Summe 54.40 Mark.

Formular 7b. Muenchen den 24 feb. 1912 Agl. Ambtsgericht Muenchen abt. s. strafsachen der agl. Ambtsrichter gezeichnet Frank. Zur beglaubigung der gerichtschreiber Kum (?)