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Aktuelle Version vom 16. März 2016, 14:31 Uhr

mündlichen Prüfung wurde er gemäß der Bestimmung in §10,4 der Reifeprüfungsordnung befreit. Gut.

Geografie: In der Erdkunde hat er sich gute Kenntnisse erworben. Von der mündlichen Prüfung wurde er gemäß der Bestimmung in §10,4 der Prüfungsordnung befreit Gut.

Mathematik: Er zeigte für die Mathematik gutes Verständnis und hat sich durch rege Teilnahme am Unterricht und guten Fleiß auf dem Gebiete der Schulmathematik ein gutes Wissen erworben, das er auch zur Lösung leichterer Aufgaben befriedigend verwerten kann. Seine Schulleistungen waren schriftlich genügend, mündlich gut, seine schriftliche Prüfungsarbeit war gut. In der mündlichen Prüfung leistete er Gutes. Gut.

Physik: Er hat sich in der Physik gute Kenntnisse erworben Gut.

Turnen: Seine Leistungen waren genügend. Genügend.

[UNTERSCHRIFT] Die